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Altlasten/Bodenschutz

Die Begriffe „altlastverdächtige Fläche“ sowie „Altlasten“ sind im Bundes- Bodenschutzgesetz (BBodSchG) geregelt. In diesem Sinne sind altlastverdächtige Flächen Altablagerungen (stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen) und Altstandorte (Grundstücke stillgelegter Anlagen, sonstige Grundstücke mit umweltgefährdenden Stoffen) mit dem Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit. Wird durch Untersuchungen der Gefahrenverdacht bestätigt, handelt es sich um „Altlasten“.

Gemäß § 1 BBodSchG hat Bodenschutz das Ziel, „nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen“. Dies bedeutet vor allem Schutz der Bodenfunktionen als Lebensraum, Filter und Puffer sowie Regelgröße beim Ab- und Umbau von Stoffen im Naturhaushalt.

 

Wir bieten Ihnen aus dem Bereich Altlasten/Bodenschutz fachkundige Unterstützung und Beratung
in folgenden Bereichen:

  • Historische Recherche

  • Gefährdungsabschätzung gemäß BBodSchV

  • Sanierungsuntersuchung und -planung

  • Genehmigungs- und Ausführungsplanung inkl. Leistungsverzeichnis und Kostenschätzung

  • Bebaubarkeits- und Machbarkeitsstudien

  • Fachgutachterliche Begleitung und Dokumentation von Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen

  • Abfallwirtschaftliche Untersuchungen und Entsorgungskonzepte

  • Bodenkundliche Kartierungen nach KA 5

  • Beurteilung der Schutzwürdigkeit von Böden

  • Arbeits- und Sicherheitspläne gem. BGR 128/TRGS 524 (DGUV-Regel 101-004)

Auszug Referenzen:

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