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Errichtung von Lärmschutzanlagen

Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 443 der Stadt Neuss wurden zwei größere Lärm­schutzanlagen zur Eindämmung der Geräuschimmissionen notwendig.

Entlang einer Bahnlinie wurde ein pultförmiger etwa 400 m langer und 35 bis 60 m breiter Lärmschutzwall mit einer erdhinterfüllten, bewehrten 10 m hohen Gabionenwand an der Steilseite hergestellt (Gesamtvolumen ca. 100.000 m³).

Parallel zu einer überörtlichen Kreisstraße wurde eine freistehende, etwa 300 m lange und 4,5 m hohe Gabionenwand errichtet.

 

Leistungen GFP:

  • Erstellen der Genehmigungs- und Ausführungsplanung

  • Berechnung der Standsicherheit

  • Statische Berechnung der Gabionenwand

  • Planung der Niederschlagswasserbewirtschaftung

  • SiGeKo in der Planungs- und Ausführungsphase

  • Bauoberleitung

  • Örtliche Bauleitung und Fachbauleitung

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